Messenger-Dienste im Vergleich

Die wichtigsten Messengerdienste

Die nachstehende Auflistung wurde mit den Themenschwerpunkt Datenschutz und rechtskonformer Einsatz erstellt.
Stand: 25.08.2021

Merkmal Threema WhatsApp Signal Telegram Wire
iOS/Android/Desktop✓/✓/✓✓/✓/✓✓/✓/✓✓/✓/✓
Quellcode offen/teiloffen✓/✓
- / -
Serverstandort EU-EWR/sicheres Drittland✓/✓- / -- / -- / -
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung möglich / default✓/✓✓/-✓/✓✓ / -
Umgehungsschutz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung-
Pseudonymisierung möglich-
Dienste laufen ausschließlich auf eigener Server-Hardware----
Keine serverseitige Speicherung der Nachrichtenverläufe--
AGB und DSE in deutscher Sprache-
kommerzieller Einsatz rechtmäßig-
Altersgrenzeab 16
betreiberseitiges Profiling-
Lizenzerteilung bei Bild-/Video-/Textversand-✓ / ✓ / ✓
Privacy by design: Keine Angabe von Rufnummer oder E-Mail-Adresse erforderlich---
Lizenzerteilung bei Bild-/Video-/Textversand-✓ / ✓ / ✓
Lizenzerteilung bei Bild-/Video-/Textversand-✓ / ✓ / ✓
Lizenzerteilung bei Bild-/Video-/Textversand-✓ / ✓ / ✓
Lizenzerteilung bei Bild-/Video-/Textversand-✓ / ✓ / ✓
Lizenzerteilung bei Bild-/Video-/Textversand-✓ / ✓ / ✓
Lizenzerteilung bei Bild-/Video-/Textversand-✓ / ✓ / ✓
Lizenzerteilung bei Bild-/Video-/Textversand-✓ / ✓ / ✓
Lizenzerteilung bei Bild-/Video-/Textversand-✓ / ✓ / ✓
Lizenzerteilung bei Bild-/Video-/Textversand-✓ / ✓ / ✓
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Aus Brüssel kam mit der DSGVO am 25.05.2016 eine Richtilinie, die an uns Bürger adressiert ist. Und sie sieht für kleine wie für große Unternehmen, Praxen, Vereine und Behörden die selben Regelungen vor. Abgesehen von der ab-20-Mitarbeiter-Regelung, bei der ein Datenschutzbeauftragter von Ihnen bestellt werden muss.

Endlich herrscht aus Bürgersicht Waffengleichheit, die den Herausforderungen der Digitalisierung gewappnet ist, aber auch längst überfällig war.

Der eigentliche Sinn der DSGVO, des BDSG und der entsprechenden Länder- und Kirchendatenschutzgesetze liegt aber in der Gewissenhaftigkeit der Vorbereitung, mit der die Unternehmen und Einrichtungen ihre Prozesse überarbeiten und dokumentieren müssen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen und technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein Datenpannen zu vermeiden.

Aber auch beim Bürger, also bei uns Kunden - egal über welchen Dienst bezogen - setzt ein Bewusstseinswandel ein. Wir geben nicht mehr gar so freizügig unsere Daten preis, wie das noch vor Jahren der Fall war. Auch die eine oder andere Einwilligungserklärung ist mittlerweile einfacher zu lesen, und auch manch Datenschutzerklärung wird uns einfacher präsentiert und - man staune - auch gelesen.

Den einen oder anderen Unternehmer mag es nerven, bei einigen ist es auch noch gar nicht angekommen, doch die DSGVO gibt mit ihrer Verpflichtung der Prozessprüfung und Dokumentation uns Unternehmern die Gelegenheit, unsere Prozesse, Regelungen, Dokumentationen, Formulare, Backup-Pläne und Berechtigungskonzepte mindestens zu überprüfen, zu korrigieren und anzupassen. Immer unter der Berücksichtigung der Grundsätze der DSGVO.

1. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

2. Rechtmäßigkeit

3. Zweckbindung

4. Richtigkeit

5. Erforderlichkeit der Speicherung

6. Rechenschaftspflicht

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