Meine Leistungen als Datenschutzberater

Sicherheit im Datenschutz

...als Datenschutzbeauftragter

Als Datenschutzbeauftragter Ihres Unternehmens bin ich in der beratenden Verantwortung, Ihre Prozesse und die notwendigen Maßnahmen zu etablieren und in einem abnahmefähigen Status münden zu lassen. Die dafür notwendigen Maßnahmen forciere ich gemeinsam mit Ihnen, damit Ihr Unternehmen die Anforderungen der DSGVO gerecht wird. Ich begleite Sie auf dem Weg dort hin maßgeblich. Sie benennen mich offiziell zum Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens und melden diese Benennung der Aufsichtsbehörde laut Art 37, Zif. 7 DSGVO.

Das ist mein Job in unserem Vertragsverhältnis. In dieser Rolle bin ich der benannte Datenschutzbeauftragte Ihres Unternehmens.

Meine Leistungen für die belastbare DSGVO-konforme Gestaltung Ihrer Prozesse und Ausrichtung Ihres Unternehmens sind zwar in Artikel 39 DSGVO beschrieben, doch erhalten Sie hier meine Tätigkeiten vereinzelt aufgeschlüsselt in einem noch höheren Detailgrad.

...als Datenschutzberater

Als Datenschutzberater nehme ich Anfangs an allen datenschutzrelevanten Abläufen Ihres Unternehmens teil. Nach intensiver Prüfung unterbreite ich Ihnen sukzessive die notwendigen und möglichen Verbesserungen Ihrer Prozesse im persönlichen Gespräch und schriftlich in Form eines Datenschutzkonzeptes. Unternehmensweit, online und offline.

Wir sprechen über Maßnahmen, Tipps und Tricks im Tagesgeschäft und die Modellierung in der strategischen Ausrichtung. Wir frischen Themen wie das Verarbeitungsverzeichnis und die technischen und organisatorischen Maßnahmen mitarbeiterfreundlich und alltagstauglich auf.

Ihr Vorteil ist maximale Rechtssicherheit, deutlich mehr Klarheit im Alltag, belastbare Handlungsstränge und ein kommunizierbarer Wettbewerbsvorteil.




...in Kursen und Schulungen

Die Essenz meiner Kurse und Schulungen lassen sich in drei Sätzen zusammenfassen.

1. Bauen Sie den Datenschutz in jeden Ihrer Prozesse ein.

2. Leben Sie Datenschutz als ständigen Prozess, nicht als einmaliges Projekt.


3. Handeln Sie immer im Sinne des Betroffenen.


Jedermannkurse werden öffentlich bekannt gegeben und behandeln die DSGVO-Themen, hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Organisation und Kunde, also zwischen Verantwortlicher und Betroffener.

Awarenesskurse finden in besprochenem Zeitrahmen, spezifischen Themen und Zielen in Ihrem Unternehmen statt.

Um einen positiven messbaren Effekt zu erzielen ist ein Rahmen von max. 10 Mitarbeiter und ca. zwei Stunden sinnvoll.



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