Als Ihr benannter Datenschutzbeauftragter berate ich Sie persönlich, kompetent und zuverlässig. Und übernehme Verantwortung war und übe eine Kontrollfunktion aus.
Die Aufgaben des offiziell benannten Datenschutzbeauftragten resultieren im Wesentlichen aus Art. 39 DSGVO und § 7 BDSG.
• persönlich erreichbar
• schnell verfügbar
• zert. Datenschutzbeauftragter
• zert. IT-Sicherheitsbeauftragter
• Erfahrung in vielen Themen der Datenverarbeitung und Datensicherheit
• termintreu
• kommunikativ
• seriös
Aufgaben |
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Beratung in Fragen zu betrieblichen Abläufen |
Beantwortung von Einzelfragen |
Unterstützung Ihres internen Datenschutzbeauftragten |
Erstellen von Datenschutzverträgen |
Erstellen von Datenschutzdokumenten |
Fachliche Begleitung bei Audits |
Führen von Vertragsverhandlungen |
Durchführen von Vorab-Kontrollen |
Kommunikation mit Betroffenen |
Kommunikation mit Behörden |
Unterstützung bei der Erstellung und Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten |
Unterstützung bei der Erstellung Pflege der technischen und organisatorischen Maßnahmen |
Erstellung des jährlichen Datenschutzberichts |
Benennung zum Datenschutzbeauftragten |
Erstellung von Datenschutzerklärungen |
Stellung einer Vertretung für den Ernstfall |
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